UG*younion bringt Stellungnahme zur WKJHG-Novelle ein

Derzeit steht eine Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Begutachtung. Mit dem heutigen Ende der Begutachtungsfrist hat die UG*younion ihre Stellungnahme eingebracht.

Generell kritisieren wir am Wiener Begutachtungsprozess, dass Stellungnahmen nicht laufend veröffentlicht werden, sondern erst nach Ablauf der Frist. Transparenz und fachliche Diskussion werden dadurch unnötig erschwert – gerade bei einem so sensiblen Thema wie dem Kinderschutz.

Inhaltlich halten wir fest: Klarere Regelungen können sinnvoll sein – aber sie dürfen nicht auf Kosten der Qualität gehen.

Unsere zentralen Kritikpunkte:

  • Die Öffnung sozialpädagogischer Kernarbeit für andere Berufsgruppen bedeutet faktisch eine Absenkung fachlicher Standards statt echte Multiprofessionalität.
  • Die stationäre Gefährdungsabklärung darf nicht in beliebigen Einrichtungen stattfinden – sie muss verpflichtend im Krisenzentrum erfolgen.
  • Erweiterte Auskunftsbefugnisse verschieben Verantwortung auf einzelne Fachkräfte, ohne ausreichende Schutzregelungen.
  • Kinderschutz wird rechtlich ausgeweitet, ohne gleichzeitig Ressourcen und Arbeitsbedingungen verbindlich abzusichern.

Kinderschutz braucht mehr als neue Paragraphen: Er braucht qualifizierte Fachkräfte, klare Strukturen und ausreichende Rahmenbedingungen.

Die vollständige Stellungnahme findet ihr 👉 hier

und 👉hier der Link zum Begutachtungsverfahren