Derzeit steht eine Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Begutachtung. Mit dem heutigen Ende der Begutachtungsfrist hat die UG*younion ihre Stellungnahme eingebracht.
Generell kritisieren wir am Wiener Begutachtungsprozess, dass Stellungnahmen nicht laufend veröffentlicht werden, sondern erst nach Ablauf der Frist. Transparenz und fachliche Diskussion werden dadurch unnötig erschwert – gerade bei einem so sensiblen Thema wie dem Kinderschutz.
Inhaltlich halten wir fest: Klarere Regelungen können sinnvoll sein – aber sie dürfen nicht auf Kosten der Qualität gehen.
Unsere zentralen Kritikpunkte:
- Die Öffnung sozialpädagogischer Kernarbeit für andere Berufsgruppen bedeutet faktisch eine Absenkung fachlicher Standards statt echte Multiprofessionalität.
- Die stationäre Gefährdungsabklärung darf nicht in beliebigen Einrichtungen stattfinden – sie muss verpflichtend im Krisenzentrum erfolgen.
- Erweiterte Auskunftsbefugnisse verschieben Verantwortung auf einzelne Fachkräfte, ohne ausreichende Schutzregelungen.
- Kinderschutz wird rechtlich ausgeweitet, ohne gleichzeitig Ressourcen und Arbeitsbedingungen verbindlich abzusichern.
Kinderschutz braucht mehr als neue Paragraphen: Er braucht qualifizierte Fachkräfte, klare Strukturen und ausreichende Rahmenbedingungen.
Die vollständige Stellungnahme findet ihr 👉 hier
